Überprüfung der musikalischen Fähigkeiten
Die Überprüfung der musikalischen Fähigkeiten umfasst folgende Aufgaben:
1. Liedvortrag:
a) freier Vortrag eines selbstgewählten deutschen Volksliedes (2 Strophen) und
b) Vortrag eines der Lieder "Der Mond ist aufgegangen" oder "Guter Mond, du gehst so stille" (1. Strophe)
2. Musikpraktische Grundfertigkeiten:
a) vorgegebene Rhythmen wiedergeben (Reproduzieren und nach Notation)
b) vom Klavier vorgegebene Sukzessiv- und Simultanintervalle nachsingen.
Darüber hinaus werden einfache musiktheoretische Grundkenntnisse, insbesondere Notenwerte und Pausenwerte, Taktarten, Notennamen und Tonarten sowie die Bestimmung der Intervalle (bis einschließlich Quinte) vorausgesetzt.