Informationen für Bewerber*innen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfungen finden jährlich im März oder April statt. Die Termine werden jeweils zum Jahresende auf dieser Seite und auf der Seite der Allgemeinen Studienberatung der MLU (https://studienangebot.uni-halle.de/sprechwissenschaft-bachelor-180) bekanntgegeben.
Getestet werden besondere stimmliche, sprecherische und perzeptive Fähigkeiten. Nähere Informationen zur Eignungsprüfung erhalten Sie mit der Einladung.
Phoniatrisches Gutachten
Sprechwissenschaftler/-innen gehören zur Gruppe der sprech- und stimmintensiven Berufe. Ihre berufliche Tätigkeit verlangt eine gesunde und leistungsfähige Stimme sowie die Fähigkeit zum dialektneutralen und ausdrucksvariablen Sprechen. Für die Zulassung zum Studium ist deshalb ein "Tauglichkeitsgutachten über die stimmlich-sprecherische Eignung für das Studium der Sprechwissenschaft" (auch "Phoniatrisches Gutachten") erforderlich.
Wir stellen hier als Empfehlung für das Gutachten ein orientierendes Formular zur Verfügung.
Das Gutachten sollte zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate sein und muss die Tauglichkeit attestieren. Idealerweise sollte das phoniatrische Gutachten zum Eignungsprüfungstag vorliegen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Gutachten digital nachzureichen.
Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Teilnahme an der Eignungsprüfung 2026 für das Studienprogramm Sprechwissenschaft Bachelor of Arts an:
Kontakt
Mit allen Fragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an:
Frau Julia Werth
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung Sprechwissenschaft und Phonetik
Emil-Abderhalden-Str. 26-27
06108 Halle/S.
E-Mail: julia.werth at sprechwiss.uni-halle.de
Telefon: 0345-5524461 (Sekretariat)