Eignungsprüfung - Informationen für Bewerber*innen
Übersicht
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfungen finden jährlich im März und im September statt. Die Termine werden jeweils zum Jahresende auf dieser Seite und auf der Seite der Allgemeinen Studienberatung der MLU (https://studienangebot.uni-halle.de/sprechwissenschaft-bachelor-180) bekanntgegeben.
Getestet werden besondere stimmliche, sprecherische und perzeptive Fähigkeiten.
Termine 2026
Dieses Jahr wird die Eignungsprüfung an den folgenden zwei Terminen angeboten:
30. März 2026 & 07. September 2026
Für die Prüfung ist die Teilnahme an nur einem Termin nötig. Die Anmeldefristen für die Eignungsprüfungen sind jeweils zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin, also am 16.03.26 & 24.08.26.
Ablauf der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung findet in zwei Stationen statt:
1. Kommission: Musik
Hier bringen wir Ihre produktiven und rezeptiven auditiven Fertigkeiten in Erfahrung. Sie berichten über bisherige musikalische Erfahrungen, singen ein Volks- oder Kinderlied vor, singen Intervalle nach und imitieren rhythmische Strukturen mittles klatschen.
2. Kommission: Sprechen
Hier beginnen Sie mit dem Vortrag eines selbstgewählten Textes. Anschließend wird eine kurze, spontane Argumentationsübung durchgeführt. Als nächstes interessiert uns, wie Sie sprecherische Merkmale anhand von Sprachaufnahmen beschreiben. Abschließend haben Sie die Gelegenheit, Fragen zu besprechen.
Damit bereiten Sie für die Eignungsprüfung bitte folgendes zum Vortrag vor:
- ein selbstgewähltes deutsches Volks- oder Kinderlied (2 Strophen)
- ein Text freier Wahl (z. B. Gedicht, Monolog, Erzählung; max. 3 Minuten Länge)
Texthilfen dürfen verwendet werden, wir empfehlen Ihnen den freien Vortrag.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung erhalten Sie mit der Einladung.
Phoniatrisches Gutachten
Sprechwissenschaftler/-innen gehören zur Gruppe der sprech- und stimmintensiven Berufe. Ihre berufliche Tätigkeit verlangt eine gesunde und leistungsfähige Stimme sowie die Fähigkeit zum dialektneutralen und ausdrucksvariablen Sprechen. Für die Zulassung zum Studium ist deshalb ein "Tauglichkeitsgutachten über die stimmlich-sprecherische Eignung für das Studium der Sprechwissenschaft" (auch "Phoniatrisches Gutachten") erforderlich.
Wir stellen hier als Empfehlung für das Gutachten ein orientierendes Formular zur Verfügung.
Das Gutachten sollte zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate sein und muss die Tauglichkeit attestieren. Idealerweise sollte das phoniatrische Gutachten zum Eignungsprüfungstag vorliegen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Gutachten bis zum 21.09.2026 digital nachzureichen.
Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Teilnahme an der Eignungsprüfung 2026 für das Studienprogramm Sprechwissenschaft Bachelor of Arts an:
Kontakt
Mit allen Fragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an:
Frau Julia Werth
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung Sprechwissenschaft und Phonetik
Emil-Abderhalden-Str. 26-27
06108 Halle/S.
E-Mail: julia.werth at sprechwiss.uni-halle.de
Telefon: 0345-5524461 (Sekretariat)



