Eignungsprüfung
Übersicht
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung.
Nächste Eignungsprüfung
26.-28. März 2012
»» Anmeldeschluss: 02. März 2012 !
Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Teilnahme an der Eignungsprüfung 2012 für das Studienprogramm Sprechwissenschaft Bachelor of Arts an:
Anfragen
Mit allen Fragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an:
Herrn D. Meyer
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Seminar für Sprechwissenschaft und Phonetik
Advokatenweg 37
06099 Halle/S.
E-Mail: dirk.meyer@sprechwiss.uni-halle.de
Telefon:
0345-5524466 (dienstlich)
0345-5524461 (Sekretariat)
ACHTUNG
Seit 2008 werden die Einladungen zur Eignungsprüfung ausschließlich per E-Mail verschickt. Achten Sie aus diesem Grund unbedingt darauf, dass ihre Mailadresse aktuell ist und ihr Postfach über genügend freien Speicherplatz verfügt.
NEU: Bitte schicken sie uns ihr phoniatrisches Gutachten bis spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin per Post zu! (Ein HNO-ärztliches Gutachten wird in der Regel nicht akzeptiert!)
Nur dann erhalten sie per E-Mail eine Einladung mit allen erforderlichen Informationen.
Ohne diese Einladung ist die Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht möglich!
Hinweise zur Eignungsprüfung
Zur Eignungsprüfung sind zum Vortrag vorzubereiten:
1 Dichtung freier Wahl (max. 5 Minuten Länge).
1 einfaches Volkslied oder Kinderlied (ohne Begleitung).
Bei beiden Vorträgen können Texthilfen verwendet werden.
Zur Endgültigen Feststellung der Eignung ist ein phoniatrisches Gutachten erforderlich, das nicht älter als 6 Monate sein darf und keinen pathologischen Befund ausweist. Dieses Gutachten muss uns spätestens am 13. März 2012 vorliegen!
Die Eignungsprüfung findet in mündlicher Form statt und dauert ca. 30 Minuten. Sie dient der Feststellung der uneingeschränkten stimmlichen, artikulatorischen und rhetorischen Befähigung, die für dieses Studium erforderlich sind.
Die Eignungsprüfung umfasst:
1. Überprüfung der stimmlichen Fähigkeiten
(Vortrags- und Gesprächssituation),
2. Überprüfung der sprecherischen Fähigkeiten
(Vortrags- und Gesprächssituation),
3. Überprüfung der Sprechausdrucksfähigkeit,
4. Überprüfung der rhetorischen Fähigkeiten,
5. Hörtest,
6. Überprüfung musikalischer Grundfähigkeiten.
(Singen eines einfachen Volks- oder Kinderliedes, Nachklatschen einfacher Rhythmen, Nachsingen von Intervallen). Es sind keine besonderen musikalischen Fähigkeiten erforderlich!
In jedem einzelnen Prüfungsteil werden Punkte vergeben. Aus der Summe der Einzelpunkte ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Grad der Eignung anzeigt. Die Eignung ist nachgewiesen, wenn in der Prüfung eine Mindestpunktzahl erreicht wurde, die Leistungen in jedem einzelnen Prüfungsteil den Leistungsanforderungen genügen und ein vorgelegtes phoniatrisches Gutachten keinen pathologischen Befund ausweist.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird den Bewerberinnen/Bewerbern schriftlich mitgeteilt.
Ist eine Bewerberin oder ein Bewerber zum Zeitpunkt der Eignungsprüfungen erkrankt oder kann den Termin aus anderen, begründeten Umständen nicht wahrgenommen werden, kann eine Zulassung zum Nachtermin erfolgen. Ein entsprechender Antrag muss spätestens eine Woche nach dem Haupttermin gestellt werden.
Bleibt eine Bewerberin oder ein Bewerber ohne ausreichende Entschuldigung der Eignungsprüfung fern oder bricht sie ab, gilt sie als nicht bestanden. Über die Geltung von Gründen, die neben ärztlich attestierter Krankheit angeführt werden, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung ist eine Wiederholung frühestens zum Eignungsprüfungstermin im darauf folgenden Jahr möglich. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Haben mehr Bewerberinnen und Bewerber ihre studiengangsspezifischen Fähigkeiten nachgewiesen und die Prüfung bestanden, als Studienplätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe nach § 26 der Hochschulvergabeverordnung vom 24.05.2005 und der 'Fachspezifischen Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für das Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft' (180 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 10.07.2006.
Masterstudiengang - Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
"Sprechwissenschaft - Ein-Fach-Masterstudienprogramm (120 LP)"
MA_Sprechwiss.pdf
(84,2 KB) vom 03.06.2009
Erstsemester-Info-Seite für Studienanfänger
Studienbotschafterin der Kampagne "ich-will-wissen"
Studieninformationen beim StudyPhone
Neu: Studieninformationen beim StudyPhone
Das StudyPhone hat seine Tätigkeit in der bewerbungs- und einschreibungsrelevanten Zeit erfolgreich abgeschlossen. Bitte informieren Sie sich ab sofort zu allen Fragen rund ums Studium unter www.ich-will-wissen.de
Gern können Sie sich auch an die Allgemeine Studienberatung wenden - die Kollegen helfen gern weiter: http://www.uni-halle.de/ssc/